Sie sind mit Alkohol und / oder Drogen auffällig geworden und es droht der Verlust der Fahrerlaubnis? Ihnen ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden und Sie möchten diese wiedererlangen?



Nach einem Alkoholdelikt kann, nach einem Drogendelikt muss immer ein Nachweis über die Teilnahme an einem Abstinenzkontrollprogramm erbracht werden. Im Rahmen dieser Abstinenznachweise können Sie, sowohl bei Alkoholdelikten als auch bei Drogenkonsum, wählen zwischen Haaranalyse und Urinanalyse.

Nachweise über ein Leben ohne Alkohol oder Drogen dürfen im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung nur dann anerkannt werden, wenn sie nach den CTU-Kriterien der aktuellen Auflage der Beurteilungskriterien erfolgt sind und das analysierende Labor nach DIN 17025 für forensische Drogen- und Alkoholanalytik akkreditiert ist. Unsere Labore gewährleisten diese Voraussetzungen.

Was wir machen

Anerkannte Nachweise und Bescheinigungen bei einer Fahreignungsbegutachtung.

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Abstinenznachweis für Alkohol

Alkoholabstinenznachweis durch ein Urin-Screening und Haaranalyse.

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Abstinenznachweis für Drogen

Drogenabstinenznachweis durch ein Urin-Screening und Haaranalyse.

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